Allgemeine Nutzungsbedingungen

Background

Allgemeine Nutzungsbedingungen

(Stand 06.02.2024)

 

1.       Vorbemerkungen

Die nachstehende Nutzungsbedingung regelt die Gebrauchsüberlassung der auf die mov-e-now UG (haftungsbeschränkt), Innrain 102 / 30, A-6020 Innsbruck – nachfolgend E-Carsharing-Betreiber genannt – zugelassenen Elektroleichtfahrzeuge – nachfolgend WEEZL genannt – nach Maßgabe der Reservierungen und deren technischer Verfügbarkeit an den jeweils gegebenen Standorten. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen können vom E-Carsharing Betreiber per Mail an support@wemovenow.com angefragt werden.

 

2.       Fahrberechtigte Personen

Die Berechtigung zur Benutzung setzt die Zustimmung zu den Nutzungsbedingung und die Registrierung voraus. Diese Nutzungsbedingung können ausschließlich natürliche Personen abschließen. Sämtliche Nutzer haben die Bestimmungen der Nutzungsbedingung zu beachten. Das WEEZL darf nur von Personen gelenkt werden, die die Nutzungsbedingungen akzeptiert haben und das WEEZL gebucht haben. Das WEEZL darf nur von lenkberechtigten Personen genutzt werden. Eine Weitergabe des WEEZL an andere Personen ist ausdrücklich verboten. Der E-Carsharing-Betreiber legt beim Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe von für denjenigen fest, der das WEEZL weitergegeben hat und behält sich das Recht vor, beide Personen sofort anzuzeigen. Die Vertragsstrafe ist dem jeweils aktuell gültigen Tarifblatt zu entnehmen.

Lenkberechtigte Personen müssen im Besitz einer in Österreich gültigen Lenkberechtigung der Klasse AM (79.02), A oder B sein. Diese muss bei Abschluss der Vereinbarung nachgewiesen und vom E-Carsharing-Betreiber oder Partner kopiert werden. Die Führerscheinvalidierung erfolgt durch den E-Carharing-Betreiber oder Partner.

Durch Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und persönliche Mobilfunknummer) und Akzeptieren dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Registrierungsprozess, kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und dem E-Carsharing-Betreiber zustande. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen zur Nutzung des WEEZLs die Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten und müssen eine Kaution von 300,- bei Fahrtantritt in bar hinterlegen. Wird das WEEZL ohne Schäden retour gebracht wird, erhält der Nutzer die komplette Kaution zurück. Im Falle eines Schadens wird die Kaution bis zur Abwicklung und Höhe des Schadensausmaßes einbehalten. Zudem kann der E-Carsharing-Betreiber je nach Schadenshöhe noch eine Nachzahlung verlangen. Die Erziehungsberechtigten haften für den/die minderjährige/n und übernehmen sämtliche Kosten, die dem/der Minderjährigen nicht zumutbar sind.

Erlischt die Lenkerberechtigung, wird diese dauerhaft oder vorläufig entzogen oder eingeschränkt, so ist dies dem E-Carsharing-Betreiber unverzüglich zu melden. Mit dem Erlöschen bzw. dem Entzug der Lenkerberechtigung erlischt bzw. ruht (bei Vorläufigkeit) automatisch auch die Berechtigung zur Nutzung als Lenker.

Der/Die NutzerIn hat den Führerschein den gesetzlichen Bestimmungen ab Fahrtantritt bis Rückstellung des WEEZL bei sich zu tragen; er hat alle darin gegebenenfalls enthaltenen Auflagen und Beschränkungen zu beachten bzw. zu erfüllen.

 

3.       Standort & Laden

Das WEEZL wird über Schuko-Steckdosen vom Typ F geladen. Vor Inbetriebnahme des WEEZL, muss der/die Nutzer/in das Kabel zuerst aus der Schuko-Steckdose und anschließend vom WEEZL lösen. Das von der Ladestation gelöste Kabel wird von dem/der NutzerIn während der Fahrt im WEEZL mitgeführt. Nach der Benützung und dem Retournieren am Grundstück des Partners ist das WEEZL jedenfalls am gekennzeichneten Standort abzustellen. Nach dem Betrieb des WEEZL, muss der/die Nutzer/in das Kabel zuerst am WEEZL und anschließend an die Schuko-Steckdose anschließen. Das WEEZL kann und soll an jedem beliebigen Ort geladen werden, wo es dem/der NutzerIn vom Strombezieher gestattet wird. Das WEEZL kann nur am Ausleihstandort sowie an einigen öffentlichen Ladepunkten kostenfrei aufgeladen werden. Diese können jederzeit im Internet (z.B. unter https://lemnet.org/de) eingesehen werden. Muss das WEEZL an einem anderen Ort aufgeladen werden, trägt der/die NutzerIn die Kosten für diese Aufladung. Der/die NutzerIn hat in jedem Fall sicherzustellen, dass das WEEZL genügend Batteriekapazität hat, um es zum Abstellplatz beim Partner abzugeben. Bleibt das WEEZL aus Gründen von entleerter Batteriekapazität stehen, ist der E-Carsharing-Betreiber umgehend zu kontaktieren und der/die NutzerIn trägt die Kosten für die Abschleppung. Die Abschleppung erfolgt entweder durch die Inanspruchnahme eines Abschleppdienstes oder durch den E-Carsharing-Betreiber selbst. Die Kosten für das Abschleppen werden zur Gänze von dem/der NutzerIn übernommen. Die Kosten sind dem jeweils aktuell gültigen Tarifblatt zu entnehmen bzw. nach Aufwand zu übernehmen. Des Weiteren ist dem E-Carsharing-Betreiber eine Bearbeitungsgebühr gemäß dem jeweils aktuell gültigen Tarifblatt als Aufwandsentschädigung zu zahlen.

 

4.       Parken

Das WEEZL ist ein mehrspuriges Fahrzeug und darf auf jedem öffentlichen Parkplatz geparkt werden, sofern keine Einschränkungen bzw. Parkverbote gelten. Der/die NutzerIn kommt für die Parkgebühren auf, die in der jeweiligen Parkzone entstehen.

 

5.       Schlüssel & Nutzung

Das WEEZL wird mit klassisch mit Schlüssel gefahren. Nur registrierte Nutzer dürfen sich den Schlüssel holen, nachdem sie das Fahrzeug gebucht haben und die Buchung bestätigt ist. Das WEEZL steht für den Sofortantritt einer Fahrt sowie zur Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung. Eine Reservierung wird zunächst auf Verfügbarkeit geprüft und wird durch den E-Carsharing-Betreiber bestätigt. Es besteht kein Recht auf die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs.

Vor Fahrtantritt hat der/die NutzerIn zu überprüfen, ob das Ladekabel vorhanden ist. Ein fehlendes Ladekabel hat der Nutzer als Neuschaden dem E-Carsharing-Betreiber oder Partner zu melden.

Der/die NutzerIn hat die Verkehrs- und Betriebssicherheit des WEEZL bei Übernahme zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich dem E-Carsharing-Betreiber telefonisch und/oder schriftlich per Mail zu melden und mit Fotos zu dokumentieren. Für nicht gemeldete Schäden haftet der/die letzte dokumentierte NutzerIn des WEEZL. Der/die NutzerIn ist verpflichtet, das WEEZL schonend und dem Verwendungszweck entsprechend zu behandeln und kommt für sämtliche Schäden auf. Im Falle einer boshaften Beschädigung trägt der Nutzer die komplette Reparaturkosten.

Der/die NutzerIn hat vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob Warnweste, Pannendreieck, Parkuhr, Zulassung und die 2 Ladekabel (WEEZL-Schuko-Kabel zum Laden an der Steckdose, WEEZL-Verbindungskabel zum parallelen Laden von bis zu 4 WEEZL) vorhanden und intakt sind. Nicht vor Fahrtantritt gemeldete Schäden sowie fehlendes Equipment gehen zur Gänze auf Lasten des/der Nutzers/Nutzerin.

 

6.       Reservierungen & Nichtzustandekommen von Fahrten

Der Anspruch auf die Nutzung des WEEZL ergibt sich in Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Die Reservierungen wird von dem/der NutzerIn über das dafür eingerichtete Buchungssystem vorgenommen. Reservierungsbeginn und –ende sind nur im Viertelstundentakt möglich. Verlängerungen von Reservierungen sind nur möglich, wenn das WEEZL nicht bereits durch eine/n NutzerIn gebucht wurde.

Der E-Carsharing-Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für das Nichtzustandekommen von Fahrten aus welchen Gründen auch immer und allfällige dem Nutzungsberechtigten oder Dritten dadurch entstehenden Kosten oder Schäden und Nachteile. Steht das WEEZL zu Beginn der Reservierungszeit nicht zur Verfügung, kann er sich beim E-Carsharing-Betreiber oder Partner über mögliche Ursachen erkundigen. Beide werden sich in einem solchen Fall bemühen den/die aktuelle NutzerIn zur Rückstellung des WEEZL aufzufordern.

Die Dauer zwischen Fahrtantritt und Rückstellung des WEEZL zum Standort gilt als der Zeitraum der Benützung. Der/Die NutzerIn erhält vor Fahrtantritt beim E-Carsharing-Betreiber oder Partner den Fahrzeugschlüssel, welche nach Rückstellung beim E-Carsharing-Betreiber oder Partner zu retournieren ist.

 

7.       Angebotsannahme, Dauer der Nutzungsberechtigung

Mit der Registrierung entsteht ein Vertrag, der dem/der NutzerIn das WEEZL zu angegebenen Konditionen im Rahmen des Buchungssytsems, die an den jeweiligen Standorten vorhandenen WEEZL, nach Maßgabe der faktischen Verfügbarkeit nutzen lässt.

Der E-Carsharing-Betreiber behält sich vor, die Registrierung eines Nutzers/ einer Nutzerin abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass diese/r sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

Der E-Carsharing-Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie der Tarifordnung vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der E-Carsharing-Betreiber Website bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der/die NutzerIn ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail, Fax) binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird E-Carsharing-Betreiber bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.

 

8.       Einschulung & Elektrofahrzeug

Vor der ersten Nutzung ist eine kurze Einschulung durch den E-Carsharing-Betreiber oder stellvertretend des Partners verpflichtend. Diese wird gruppenweise oder nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Die Einschulung beinhaltet das Buchungssystem, die Bedienung des WEEZLs (Automatik, elektrischer Antrieb, Lenkung, Bremsen, Versperrung etc.) und die Ladetechnik.

Bei dem WEEZL handelt es sich um ein Elektrofahrzeug. Der/Die NutzerIn hat deshalb folgendes besonders zu beachten: Bei einem Unfall muss der/die NutzerIn die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt!

Bei Elektrofahrzeugen gibt es keine Betriebs- und Antriebsgeräusche. Diese Fahrzeuge sind daher für Fußgänger etc. akustisch nicht wahrnehmbar. Es bedarf daher einer erhöhten Aufmerksamkeit des Nutzers bzw. der Nutzerin. Das WEEZL darf in keinem Fall konventionell abgeschleppt werden (Automatik-Fahrzeug).

 

9.       Strafen

Die Kosten und Aufwände für Verwaltungsstrafen wegen Verkehrsübertretungen sind ausschließlich von dem/der jeweiligen NutzerIn zu tragen. Der E-Carsharing-Betreiber ist vom Benutzer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Für die Bearbeitung und Weiterleitung der Strafe wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß des aktuell gültigen Tarifblattes eingehoben.

Zudem besteht eine Haftung hinsichtlich daraus resultierender Schäden und der/die NutzerIn hat den E-Carsharing-Betreiber hinsichtlich aller Schäden und Nachteile, die aus einem Verstoß gegen diese Bestimmungen resultieren, schad- und klaglos zu halten. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Für die Bearbeitung der Verlustanzeige und zur Wiederbeschaffung eines Schlüssels wird ein Betrag gemäß des aktuell gültigen Tarifblattes verrechnet.

 

10.       Schäden

Auftretende Schäden und Störungen sind im Sinne eines fairen Umgangs hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung unverzüglich dem E-Carsharing-Betreiber mit klar erkennbaren Fotos per Mail mitzuteilen. Für nicht gemeldete Schäden haftet der/die letzte NutzerIn des WEEZL. Der/die NutzerIn haftet für die vertragsgemäße Verwendung des WEEZL, und darüber hinaus auch für alle Personen, denen er den WEEZL überlässt und für durch diese verursachten Schäden.

Das WEEZL ist grundsätzlich haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Höhe des Selbstbehaltes ist dem aktuell gültigen Tarifblatt zu entnehmen. Dieser Betrag wird bei selbst verschuldeten Schäden dem/der NutzerIn in Rechnung gestellt und ist binnen 10 Tagen zu überweisen. Ansonsten fallen Mahngebühren an, die dem aktuell gültigen Tarifblatt entnommen werden können. Bei Verlust des WEEZL oder für, am oder im Zusammenhang mit der Benützung des WEEZL entstandene Schäden hat der/die NutzerIn dem E-Carsharing-Betreiber vollen Schadenersatz zu leisten und den E-Carsharing-Betreiber vollkommen schad- und klaglos zu halten, soweit der Verlust bzw. Schaden nicht durch die abgeschlossene KFZ-Versicherung gedeckt ist. Sollte ein WEEZL nicht vollkaskoversichert sein, weist der E-Carsharing-Betreiber bei der Buchung darauf hin und im Falle eines Schadens sind die gesamten Kosten zu tragen.

Der/Die NutzerIn haftet bei Auftreten eines Schadens, sofern die Haftungsreduktion nicht zum Tragen kommt, für alle dem E-Carsharing-Betreiber entstehenden Schäden (ausgenommen Zufall und höhere Gewalt), d.h. insbesondere für Reparatur, Abschlepp- und Verwahrungskosten, Wiederbeschaffungskosten des WEEZLs bei Totalschaden, Wertminderung, etc., sowie für alle sonstigen Nebenkosten z.B. Kosten für die Feststellung eines Schadens bzw. zur Abwehr der Minderung des Schadens, Geldstrafen und Ansprüche Dritter, die der E-Carsharing-Betreiber zu ersetzen hat, und auch für den Ersatz des entgangenen Gewinnes (z.B. entgangene Mieteinnahmen) und etwaige Rechtsverfolgungskosten. Die Bestimmung des zu ersetzenden Schadensbetrages hat, soweit eine Reparatur des beschädigten WEEZL nicht vorgenommen wird, durch Gutachten eines unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen zu erfolgen. Parkkosten, Organstrafen und Mautgebühren sind ausschließlich von dem/der NutzerIn zu tragen und werden mit einer Verarbeitungsgebühr gemäßf dem aktuell gültigen Tarifblatt weiter verrechnet. Das WEEZL darf nicht auf der Autobahn gefahren werden.

 

11.    Reinigung

Das WEEZL ist in sauberem Zustand an die nächsten Benutzer zu übergeben. Im WEEZL ist das Rauchen und Essen untersagt. Die Beförderung von Tieren ist aus Hygienegründen nicht vorgesehen und auch untersagt. Wenn es zu vermehrten Bemängelungen hinsichtlich des Reinigungszustandes kommen sollte, behält sich der E-Carsharing-Betreiber das Recht vor, vom jeweiligen Verursacher eine zusätzliche Reinigungsgebühr gemäß des aktuell gültigen Tarifblattes zu verrechnen. Für nicht gemeldete Verunreinigungen haftet der/die letzte NutzerIn des WEEZL.

 

12.    Wesentliche Vertragsverletzungen & Rechtsfolgen

Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn:

  1. das WEEZL unversperrt und/oder nicht unter Verwendung vorhandener Sicherungsvorrichtungen (Hand- oder Feststellbremse) abgestellt wird,
  2. Papiere, etc. nicht sorgsam verwahrt werden,
  3. das WEEZL nicht vor dem Zugriff fremder Personen geschützt wird,
  4. das WEEZL zu Fahrschulzwecken, Testzwecken, bei Demonstrationen, Kundgebungen, Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben, für das Abschleppen oder Schieben anderer WEEZL, zur entgeltlichen Personen- oder Transportbeförderung, zu Geländefahrten, zur Weitervermietung oder ungesetzlichen Beförderung von Gütern verwendet wird, es sei denn, es wurde mit dem E-Carsharing-Betreiber zuvor schriftlich vereinbart,
  5. das WEEZL mit Beschriftungen versehen wird oder die vom E-Carsharing-Betreiber angebrachten Beschriftungen entfernt werden, es sei denn, es wurde mit dem E-Carsharing-Betreiber zuvor schriftlich vereinbart,
  6. das WEEZL nicht berechtigen Personen überlassen wird, oder das WEEZL in einem die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen Zustand (bspw. Alkohol, Drogen) oder ohne gültigen Führerschein gelenkt wird,
  7. Durchfahrtshöhen oder –breiten (bei Garagen, Unterführungen, oder ähnlichem) nicht beachtet werden oder das WEEZL unsachgemäß oder zu schwer beladen wird,
  8. das WEEZL bei sich abzeichnenden Funktionsstörungen, erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen weiterbenutzt wird, ohne dass eine umgehende telefonische Anzeige an den E-Carsharing-Betreiber und die Einholung einer Weisung von diesem erfolgt, es sei denn, die Anzeige und Einholung einer Weisung ist im Einzelfall unmöglich oder unzumutbar und wird nach Wegfall des Hindernisses umgehend nachgeholt,
  9. das WEEZL ohne Weisung des E-Carsharing-Betreiber repariert wird, es sei denn, die Einholung einer Weisung ist unmöglich oder unzumutbar und der E-Carsharing-Betreiber wird nach Wegfall des Hindernisses umgehend davon informiert,
  10. der/die NutzerIn eine der Bestimmungen des Punkt 12 dieser Nutzungsbedingung nicht einhält,
  11. mit dem WEEZL Landesgrenzen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des E-Carsharing-Betreiber überschreitet,
  12. der/die Nutzer sich vorwerfbar rechtswidrig verhält, obwohl für ihn/sie vorhersehbar ist, dass dem E-Carsharing-Betreiber durch das rechtswidrige Verhalten Vermögensnachteile entstehen können (bspw. Besitzstörungen),
  13. Personenwagen nicht ausschließlich für Personentransporte, insbesondere für Materialtransporte, genutzt werden oder Sitze oder andere Fahrzeuginstallationen aus dem WEEZL entfernt oder demontiert werden.
  14. Müll an Ladestationen hinterlassen wird
  15. Sicherheitsweste, Pannendreieck, Kabel, Parkuhr oder Zulassung aus dem Fahrzeug entwendet werden.

In allen Fällen wesentlicher Vertragsverletzungen haftet der/die NutzerIn gegenüber dem E-Carsharing-Betreiber für alle dadurch verursachten Schäden und Nachteile, und hat er/sie den E-Carsharing-Betreiber diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten. Überdies ist der E-Carsharing-Betreiber in solchen Fällen zur fristlosen vorzeitigen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt.

Grobe Verstöße bzw. Nicht-Befolgung der Nutzungsbedingung führen zur Beendigung der Nutzungsvereinbarung.

 

13.    Verhalten bei Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl und Pannen

Sofern bei einem Unfall Personen verletzt werden, ist diesen von dem/der NutzerIn Erste Hilfe zu leisten und für geeignete fremde Hilfe zu sorgen. Weiters haben NutzerIn die Verkehrssicherungspflichten (z.B. Warnblinkanlage etc.) zu erfüllen.

Der/die NutzerIn hat sodann dafür zu sorgen, dass bei Unfällen:

  1. umgehend die Polizei oder die sonst zuständige Behörde verständigt und Anzeige erstattet wird. Der/die NutzerIn hat bei Unfällen eine behördliche Aufnahme des Unfalls zu veranlassen und Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten und der in Frage kommenden Zeugen schriftlich festzuhalten und nach seinen Möglichkeiten zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen,
  2. der E-Car-Sharing Betreiber ehestmöglich telefonisch verständigt wird und dessen Weisungen zu befolgen,
  3. alles Zumutbare veranlasst wird, um den Schaden zu minimieren,
  4. der Unfallbericht, der sich bei den Papieren befindet, ausgefüllt und ohne Verzögerung an den E-Car-Sharing Betreiber übermittelt wird.

Die Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen kann auch dazu führen, dass Leistungsfreiheit des Versicherers des WEEZL eintritt. Im Falle der Leistungsfreiheit des Versicherers des WEEZL ist der/die NutzerIn dem E-Carsharing-Betreiber für alle daraus resultierenden Schäden und Nachteile ersatzpflichtig und hat er/sie den E-Carsharing-Betreiber diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Bei Beschädigungen des WEEZL durch Dritte oder bei Verlust oder Diebstahl des WEEZL bzw. der Fahrzeugpapiere ist entsprechend den Anweisungen oben lit. a.-d. vorzugehen.

Im Falle einer Panne ist der Pannendienst zu verständigen. Danach ist ohne Verzögerung auch der E-Carsharing-Betreiber zu verständigen und sind dessen Weisungen zu befolgen.

 

14.    Haftung des E-Carsharing-Betreibers

Zu Lasten des E-Carsharing-Betreibers gehen ausschließlich Verschleißschäden am WEEZL im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, die nicht von dem/der NutzerIn zu vertreten sind. Die vertraglichen Leistungen des E-Carsharing-Betreibers können durch unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände, insbesondere höhere Gewalt, sowie durch notwendige technische Maßnahmen (z.B. Wartung, Reparatur) verhindert, beeinträchtigt oder verzögert werden, woraus der/die NutzerIn gegen den E-Carsharing-Betreiber keine Ansprüche ableiten kann.

Der E-Carsharing-Betreiber haftet für von ihren Organen, Dienstnehmern oder Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber NutzerInnen, welche Unternehmer im Sinne des KSchG sind, ist weiters auch die Haftung des E-Carsharing-Betreibers für entgangenen Gewinn und mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Insbesondere haftet der E-Carsharing-Betreiber auch nicht für Schäden und Nachteile, die sich aus dem Nicht-Zur-Verfügung-Stehen reservierter WEEZL ergeben.

Ebenso ist eine Haftung des E-Carsharing-Betreibers für Verlust oder Beschädigung von während des Nutzungszeitraumes von dem/der NutzerIn in das WEEZL eingebrachten oder in diesem zurückgelassenen Gegenstande, soweit dies rechtlich zulässig ist, ausgeschlossen. Der/die NutzerIn hat den E-Carsharing-Betreiber hinsichtlich aller Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit der Benützung des WEEZL während des Nutzungszeitraumes des Nutzungsberechtigten stehen, schad- und klaglos zu halten.

 

15.    Kosten / Abrechnung

Die Nutzer können sich registrieren und das WEEZL am Standort des Partners nutzen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Tarifmodell. Der/die NutzerIn zahlt vor Fahrtantritt oder nach Rückstellung des Fahrzeugs, sofern der E-Carsharing-Betreiber dem zustimmt. Die Kosten und Gebühren können dem angehängten Tarifblatt entnommen werden.

 

15.    Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingung nicht. Die Nutzungsbedingung und alle zusammenhängenden Angelegenheiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

 

16.   Zustimmung zur Datenverarbeitung

Der Nutzer stimmt der Verwendung seiner Daten – Name, Anschrift, Handynummer, Vertragsdaten etc. – für die postalische und elektronische Zusendung von E-Carsharing-Betreiber-Informationen und zur Rechnungslegung zu. Weiters stimmt die NutzerIn der Verwendung und Ersichtlichmachung seines Namens und der Handynummer im Buchungskalender zu. Der/Die NutzerIn stimmt der Aufnahme in den Verteiler des E-Carsharing-Betreiber Newsletters und der Zusendung desselben zu.

Um den Registrierungsprozess nach Ende der Testphase zu beschleunigen, stimmt der/die NutzerIn der Speicherung aller relevanten Vertragsdaten durch den E-Carsharing-Betreiber zu.

Die obenstehende Nutzungsbedingung wird von der NutzerIn zur Kenntnis genommen und voll inhaltlich mit Angebotsannahme entsprechend Vertragspunkt 6 zustimmend angenommen. Der/die NutzerIn gibt separat bekannt, ob er vom Newsletter-Verteiler des E-Carsharing-Betreibers gestrichen werden möchte.

 

Tarifblatt

(Stand 22.07.2018)

 

Beschreibung Gebühr in Euro
Abschleppen durch Abschleppdienst vom/von NutzerIn zu tragen
Bearbeitungsgebühr (z.B. Abschleppen oder Weiterleitung von Organstrafen) 30,-
Abschleppen durch E-Carsharing-Betreiber 200,-
Außerordentliche Reinigungsgebühr gemäß Aufwand, mind. 50,-
Selbstbehalt bei Schadensfall 500,-
Selbstbehalt bei Diebstahl 1000,-
Mahngebühr (z.B. Zahlung des Selbstbehalts nicht binnen 10 Tagen) 5,-/Tag
Schlüsselverlust 100,-
Organstrafen vom/von NutzerIn zu tragen
Parkkosten vom/von NutzerIn zu tragen
Laden an nicht kostenfreien Ladestationen vom/von NutzerIn zu tragen
Weitergabe des WEEZL an Dritte 200,-
Verunreinigung der Ladestation am Standort 50,-
Verspätung je angefangene halbe Stunde (nach 10 Minuten) 20,-